Honorarvertrags-Hacking :-)

Ich arbeite mit sehr vielen unterschiedlichen Organisationen zusammen. Sehr häufig werde ich mit der Konzeption und Durchführung von Lernveranstaltungen beauftragt. Oft wird dazu dann ein Honorarvertrag erstellt. Dieser wird insbesondere bei größeren Organisationen in der Regel nicht spezifisch für mich entwickelt, sondern die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung greifen auf ihre Mustervorlage zurück. Genau aus diesem Grund finde ich es lohnend, auf solche Honorarverträge einen genaueren Blick zu werfen. Denn wenn ich diese Mustervorlage bekomme, dann bekommen sie viele andere auch. Und wenn die Vorlage geändert wird, kann das somit durchaus einen Unterschied machen – auch wenn es vielleicht für meine einzelne Lernveranstaltung gar nicht so relevant wäre.

Aus Offenheitsperspektive finde ich vor allem zwei Passus in der Vertragsvorlage wichtig:

  1. die Frage der Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte: Hier sieht der Standard-Passus meistens so aus, dass diese Rechte auf den Auftraggeber übergeben. Damit ist es der Normalfall, dass Präsentationen, Aufzeichnungen oder andere Inhalte nicht offen geteilt werden – und ich zudem mein Urheberrecht daran abtrete. Mein Vorschlag ist es stattdessen, bei diesem Passus, mindestens zu ergänzen oder alternativ zu schreiben, dass die Ergebnisse/ Aufzeichnungen/ Präsentationen unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden. Ich schlage dazu meist CC BY 4.0 vor.
  2. die Frage von Verschwiegenheitsverpflichtungen und Veröffentlichungen: Sehr oft unterschreibe ich, dass ich keine sensiblen und internen Informationen weiter verbreite, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit möglicherweise erhalte. Das ist selbstverständlich. Oft kommt aber noch eine weitere Einschränkung bei Veröffentlichungen hinzu, dass z.B. nur nach Genehmigung oder Absprache über eigene Kanäle über die Veranstaltung an sich geschrieben werden darf. In diesem Fall weise ich gerne auf mein Lerntagebuch hin, in dem ich auch diesen aktuellen Beitrag veröffentliche. Auch ansonsten reflektiere ich darin über meine Tätigkeiten. Für offenes Arbeiten und Lernen finde ich das sehr grundlegend. Deshalb sollte man die Einschränkung von Veröffentlichungen entweder streichen oder eine ausdrückliche Erlaubnis aufnehmen.

Meine Erfahrung ist, dass auf diese Änderungswünsche meistens ohne Schwierigkeiten eingegangen und der Honorarvertrag entsprechend angepasst wird. Manches Mal ist es etwas langwieriger, weil ich überhaupt erst erklären muss, was OER und CC-Lizenzen sind. Ich weiß dann natürlich nicht, ob das auch direkt zur Anpassung der Mustervorlage führt. Wenn es aber nicht nur ich, sondern auch andere Menschen so handhaben, kann ich mir das gut vorstellen.


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